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Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß §§ 2a, 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Stand: 11.11.2022 – Aktualisierungen: 0

1. Art und genaue Bezeichnung der Vermögensanlage

Art: qualifiziertes Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (folgend „qualifiziertes Nachrangdarlehen“).
Bezeichnung: Crowdinvesting-Kampagne „Wiethestrasse 23, 1220 Wien“ auf www.rockets.investments

2. Angaben zur Identität der Anbieterin & Emittentin einschließlich ihrer Geschäftstätigkeit
Angaben zur Identität der Internet-Dienstleistungsplattf orm

Exakt Real Wiethestrasse 23 GmbH, Pichelwangergasse 16, 1210 Wien, Österreich, FN 551038a, Handelsgericht Wien.
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist An- und Verkauf von Liegenschaften; Immobilienprojektentwicklung; Vermietung und Verpachtung.
ROCKETS Investments Deutschland GmbH, Seeholzenstraße 2a, 82166 Gräfelfing, HRB 233702, Amtsgericht München, www.rockets.investments.

3. Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekte insbesondere die Angabe des Realisierungsgrads der konkreten Projekte sowie abgeschlossener Verträge sowie die Angabe, ob die Nettoeinnahmen aus den Anlegergeldern hierfür allein ausreichend sind und die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts

Anlagestrategie der Emittentin ist es, die Mittel in den Geschäftsbetrieb der Emittentin aufzunehmen, um in die weitere Entwicklung und den Ausbau der Geschäftstätigkeit investieren zu können und somit eine Steigerung der Umsätze zu erzielen.
Anlagepolitik der Emittentin ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Anlagestrategie dienen. Hierfür generiert die Emittentin Erträge durch die Planung, Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten. Durch den Verkauf der Wohneinheiten sollen Gewinne erzielt werden, welche die Zinsauszahlungen und Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrages an die Anleger gewährleisten sollen.

Anlageobjekt: Refinanzierung der eingesetzten Eigenmittel zum Erwerb eines Grundstücks und Neubau einer Immobilie bestehend aus:
Das Anlageobjekt befindet sich an der Adresse Wiethestrasse 23, 1220 Wien, Österreich.
Es handelt sich um ein zusammenhängendes Grundstück mit einer Größe von 568m2.

Auf dem Grundstück wird ein Neubau erreicht. Der Vermietungsstand beträgt 0%.
Die Gesamtgröße des zu errichtenden Neubaus beträgt 410m2 und verteilt sich auf 2 Gebäudekörper mit insgesamt 3 Wohneinheiten. Es wird ein Einzelhaus mit 147m2 und ein Doppelhaus errichtet. Jede Doppelhaushälfte hat eine Fläche von 131,5m2. Das Anlageobjekt wird zu 100 % zu Wohnzwecken verwendet. Es liegt kein Mischinvestment vor.
Der Ankauf des Grundstücks erfolgte im Jänner 2022, der Kaufvertrag liegt vor.
Die Grundbucheintragung ist erfolgt und liegt vor.
Eine Baugenehmigung wurde bereits erteilt und liegt vor.
Der Baustart ist bereits im Februar 2022 erfolgt.
Verträge betreffend den Neubau mit den bauausführenden Firmen wurden bereits geschlossen.
Die voraussichtliche Fertigstellung wird im Q2 2023 erfolgen. Der Vertriebsstart ist bereits im Februar 2022 erfolgt. Die Wohneinheiten werden einzeln abverkauft. Alle 3 Wohneinheiten sind bereits reserviert.

Durch den Verkauf der errichteten Wohnungen sollen Gewinne erzielt werden, welche die Zinsauszahlungen und Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages an die Anleger gewährleisten sollen.
Die Nettoeinnahmen aus den Anlegergeldern (d.h. das Emmissionsvolumen gemäß Ziffer 6 abzüglich der maximalen Vertriebskosten gemäß Ziffer 9) betragen EUR 452.750,00 und sind zur Realisierung des Vorhabens nicht ausreichend. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen EUR 1.866.750,00. Der Restbetrag in Höhe von EUR 1.414.000,00 (d.h. die voraussichtlichen Gesamtkosten abzüglich den Nettoeinnahmen) wird über Eigenkapital in Höhe von EUR 71.000,00 und Fremdkapital in Höhe von EUR 1.343.000,00 finanziert. Im Fall der Vollplatzierung der Vermögensanlage sowie bei Einhaltung der voraussichtlichen Gesamtkosten beträgt das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital 3,80% zu 96,20%.

4. Laufzeit, Kündigungsfrist der Vermögensanlage und Konditionen der Zins- und Rückzahlung

Das qualifizierte Nachrangdarlehen wird auf eine Laufzeit von 1 Jahr geschlossen. Die Laufzeit des qualifizierten Nachrangdarlehensvertrages und somit der Vermögensanlage beginnt unter der Voraussetzung, dass die Realisierungsschwelle erreicht wurde, für alle Anleger gleichermaßen am ersten Tag nach Ende des öffentlichen Angebots, spätestens am 13.04.2023. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit der Vermögensanlage weder durch den Anleger noch durch die Emittentin möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon für beide Parteien unberührt. Der qualifizierte Nachrangdarlehensvertrag gilt nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensanlage, spätestens am 13.04.2024, automatisch als beendet.

Der qualifizierte Nachrangdarlehensbetrag ist für die auf der Internet-Dienstleistungsplattform abgeschlossenen Investitionsvorgänge betreffend die Crowdinvesting Kampagne „Wiethestrasse 23, 1220 Wien“, ab jenem Tag mit 7,65% (in Worten: sieben komma fünfundsechzig Prozent) p.a. (act/act: Das bedeutet, dass die Zinstage kalendergenau für jeden Monat und das jeweilige Zinsjahr bestimmt werden.) fest zu verzinsen, der dem Tag der Einzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrags folgt. Für alle, die innerhalb der ersten 14 Tage des öffentlichen Angebots investieren, wird eine feste Verzinsung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrages von 8,15% (in Worten: acht komma fünfzehn Prozent) p.a. (act/act) gewährt. Eine Verzinsung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrages erfolgt nur bei Erreichen der Realisierungsschwelle (EUR 75.000,00).

Die Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen an den Anleger erfolgt endfällig. Nach der Laufzeit der Vermögensanlage von 1 Jahr hat der Anleger Anspruch auf Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrages samt den bis dahin noch nicht ausgezahlten Zinsen. Die Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrages sowie der bis dahin noch nicht ausgezahlten Zinsen an den Anleger erfolgt innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Beendigung des qualifizierten Nachrangdarlehensvertrages direkt an den Anleger (endfälliges qualifiziertes Nachrangdarlehen), vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre gemäß Punkt 5. Sollte die Realisierungsschwelle von EUR 75.000,00 nicht bis Ende des öffentlichen Angebots (spätestens 12.04.2023) erreicht

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werden, erfolgt binnen 14 Tagen die Rückzahlung des nicht verzinsten qualifizierten Nachrangdarlehensbetrags an den Anleger.

5. Mit der Vermögensanlage verbundene Risiken

Maximalrisiko: Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes der Vermögensanlage. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.B. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung, entstehen (beispielsweise, wenn der Anleger das qualifizierte Nachrangdarlehen, das er in der Schwarmfinanzierung investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt). Das maximale Risiko des Anlegers besteht in einer Überschuldung, die bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Etwa dann, wenn im Fall von geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die durch die individuell vereinbarte Fremdfinanzierung des Anlegers entstehende Zins- und Tilgungsbelastung zu bedienen.

Geschäftliches Risiko: Der wirtschaftliche Erfolg der Investition kann nicht garantiert werden und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab (z.B. Marktentwicklung, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, sonstige Verpflichtungen). Emittentenrisiko und Nachrangrisiko: Der Anleger tritt für den Fall der Insolvenz oder (außerinsolvenzlichen) Liquidation der Emittentin gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO mit seinem Anspruch auf Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehen im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme gegenüber anderen Rangrücktrittsgäubigern und gleichrangigen Gläubigern) im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. Ferner verpflichtet sich der Anleger, seine Ansprüche auf Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Erfüllung dieser Ansprüche aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen zu einer Überschuldung, oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus den qualifizierten Nachrangdarlehen führen.

6. Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile

Das Emissionsvolumen beträgt EUR 500.000,00. Es handelt sich um qualifizierte Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Auf Grundlage der Mindestanlagesumme (EUR 250,00) beträgt die maximale Anzahl der auszugebenden qualifizierten Nachrangdarlehen sohin 2.000.

7. Verschuldungsgrad

Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zu berechnende Verschuldungsgrad der Emittentin beträgt 305,56%.

8. Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen

Diese Vermögensanlage hat unternehmerischen Charakter. Die Auszahlung sämtlicher Zinsen sowie die Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehens hängt (i) vom wirtschaftlichen Erfolg der Vermögensanlage bzw. der Geschäftsentwicklung der Emittentin und der Marktentwicklung von Wohngebäuden ab und erfolgt (ii) vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre gemäß Punkt 5.

Der Markt für Wohnungen in Wien hängt von einer Vielzahl verschiedener Einflussgrößen ab, u.a. von der Nachfrage des Wohnbedarfs und der fußläufigen Erreichbarkeit der Nahversorger. Bei (iii) positiver Geschäftsentwicklung (steigende Umsätze) infolge positiver Marktbedingungen kann mit einer pünktlichen und vollständigen Zinszahlung und Rückzahlung des Nachrangdarlehens gerechnet werden. Bei (iv) negativer Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz) infolge negativer Marktbedingungen sowie bei neutraler Geschäftsentwicklung (gleichbleibende Umsätze) und neutralen Marktbedingungen, muss mit einem Ausbleiben der Zinszahlungen und dem Verlust des investierten qualifizierten Nachrangdarlehens gerechnet werden. Unter genannten Bedingungen (i) bis (iii) erfolgt die Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen und die Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehensbetrages wie unter Punkt 4 beschrieben.

9. Mit der Vermögensanlage verbundene Kosten und Provisionen

Kosten für die Emittentin: Die Internet-Dienstleistungsplattform erhält von der Emittentin in jedem Fall einmalig ein Fixum zur anteiligen Kostendeckung in Höhe von EUR 6.000,00. Für den Fall des Erreichens der Realisierungsschwelle von EUR 75.000,00 erhält die Internet-Dienstleistungsplattform von der Emittentin zusätzlich zum Fixum einmalig eine Erfolgsvergütung (Provision) in Höhe von 7,25% auf das von den Anlegern tatsächlich investierte Kapital.

Wird die Realisierungsschwelle nicht erreicht, ist von der Emittentin ausschließlich das Fixum zu leisten, die Erfolgsvergütung entfällt in diesem Fall. Für Dienstleistungen während der Laufzeit des qualifizierten Nachrangdarlehens und zur Abgeltung des administrativen Aufwands, werden der Emittentin jährlich 1 % der tatsächlich zustande gekommenen Gesamthöhe der qualifizierten Nachrangdarlehen von der Internet-Dienstleistungsplattform in Rechnung gestellt. Dies erfolgt solange, bis keine qualifizierten Nachrangdarlehensverträge mehr zwischen der Emittentin und dem Anleger bestehen. Für den Fall der Vollplatzierung betragen die maximalen Kosten der Emittentin EUR 47.250,00.

Kosten für die Anleger: Außer Kosten für den Erwerb der Vermögensanlage (Erwerbspreis) treffen den Anleger keinerlei einmalige und laufende Kosten im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage.

10. Angaben nach § 2a Abs. 5 VermAnlG

Zwischen der Emittentin und dem Unternehmen, das die Internet-Dienstleistungsplattform betreibt (die ROCKETS Investments Deutschland GmbH), bestehen gemäß § 2a Abs. 5 VermAnlG keine maßgeblichen Interessenverflechtungen.

11. Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt

Diese Vermögensanlage richtet sich an Privatkunden, professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien gemäß §§ 67 und 68 WpHG und eignet sich für Anleger mit einem kurzfristigen Anlagehorizont von 1 Jahr. Der Anleger sollte fähig sein, die Verluste, die sich aus dieser Vermögensanlage ergeben können, bis hin zum vollständigen Verlust (100% Totalverlust) sowie darüber hinaus bis hin zu seiner Privatinsolvenz zu tragen. Weiters sollte der Anleger bereits Kenntnisse und/oder Erfahrungen im Bereich der Vermögensanlagen haben.

12. Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen

Zur Sicherstellung der Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, die aus der Inanspruchnahme der qualifizierten Nachrangdarlehen erwachsen, gibt die Muttergesellschaft, Exakt Real Holding GmbH, Pichelwangergasse 16, 1210 Wien, Österreich, FN 432482d, eine Garantieerklärung zu Gunsten der jeweiligen Darlehensgeber des qualifzierten Nachrangdarlehens über den tatsächlich von den Anlegern eingesammelten Kapital ab. Die Garantin verpflichtet sich, die Anleger zu befriedigen, wenn die Emittentin ihre Verbindlichkeiten aus den qualifizierten Nachrangdarlehen nicht erfüllt. Die Garantin steht sohin für die Rückzahlung, für Zinsen und Verzugszinsen ein. Es kann jedoch nicht vorhergesehen werden, ob die im Verwertungsfall (noch) vorhandenen Sicherheiten ausreichen, um die Vermögensanlage und die daraus resultierenden Zinsen vollständig zurückzuzahlen. Ein vollständiger Verlust des Anlagebetrags und der Zinszahlung der Anleger kann nicht ausgeschlossen werden.

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13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen der Emittentin, sofern die Prospektausnahme des

§ 2a in Anspruch genommen wird

Der Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum der letzten zwölf Monaten angebotener, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen der Emittentin beträgt EUR 0.

14. das Nichtvorliegen von Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Abs. 1 VermAnlG.

Bei dieser Vermögensanlage liegen keine Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Abs. 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleur s nach § 5c einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung, sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten

Für diese Vermögensanlage ist kein Mittelverwendungskontrolleur im Sinne von § 5c VermAnlG zu bestellen.

16. Nichtvorliegen eines Blindpool-Modells im Sinne von § 5b Abs. 2 VermAnlG

Bei dieser Vermögensanlage liegt kein Blindpool-Modell im Sinne von § 5b Abs. 2 VermAnlG vor.

17. Hinweis nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr.1 VermAnlG

Die inhaltliche Richtigkeit des Vermögensanlagen-Informationsblattes unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

18. Hinweis nach § 13 Abs. 5 Satz 1 VermAnlG

Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar von der Anbieterin und der Emittentin der Vermögensanlage.

19. Hinweis zum letzten offengelegten Jahresabschluss

Es wurde bislang kein Jahresabschluss im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bzw. Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) offengelegt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde im österreichischen Firmenbuch offengelegt und kann kostenpflichtig über die Website www.auszug.at abgerufen werden.
Die künftig aufgestellten Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2022 werden im Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) offengelegt. Zudem werden die Jahresabschlüsse unter https:/www.rockets.investments abrufbar sein.

20. Hinweis nach § 13 Abs. 5 Satz 2 VermAnlG

Ansprüche auf der Grundlage einer in diesem VIB enthaltenen Angabe können nur bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland erworben wird.

21. Kenntnisnahme des Warhinweises

Die Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 Satz 1 Vermögensanlagengesetzes (Seite 1) erfolgt vor Vertragsabschluss elektronisch gemäß § 15 Absatz 4 Vermögensanlagengesetz.

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Impressum und Datenschutz

Impressum

EXAKT REAL Holding GmbH

Pichelwangergasse 16
1210 Wien

Firmenbuchnummer:
FN 432482 d

UID-Nummer:
ATU69687323

Beginndatum der Rechtsform:
2015-03-16

Tätigkeitsbeschreibung:
Beteiligungsgesellschaft; Bauträger;
Handelnde Personen:

Geschäftsführer
Herr Bulduk Ismail

Privatperson
alleinvertretungsberechtigt

Gesellschafter
Herr Bulduk Ismail
Privatperson
Anteil: 100,00%

Beteiligungen von EXAKT REAL Holding GmbH:

Gesellschafter
EXAKT REAL Projekt Ispergasse 44 GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Bau Handels GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Projekt Langenlebarn GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Projekt Hirschstettner Straße GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Projekt Lichtenwörth GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Projekt Traiskirchen GmbH
Anteil: 50,00%

Gesellschafter
Exakt Real Immo Finanzierungs- und Vermittlungs GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Projekt Ollern GmbH
Anteil: 100,00%

Gesellschafter
Exakt Real Projekt Wiethestraße 23 GmbH
Anteil: 100,00%

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß §§ 2a, 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Stand: 19.07.2022 – Aktualisierungen: 0

1. Art und genaue Bezeichnung der Vermögensanlage

Art: qualifiziertes Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (folgend „Nachrangdarlehen“).Bezeichnung: Crowdinvesting-Kampagne „Esslinger Hauptstraße 87, 1220 Wien“ auf homerocket.de.

2. Angaben zur Identität der An-bieterin & Emittentin einschließlich ihrer Geschäftstätigkeit

Angaben zur Identität der Internet-Dienstleistungsplattform

Exakt Real Projekt Esslinger Hauptstraße GmbH, Pichelwangergasse 16, 1210 Wien, Österreich, FN 583420 x, Handelsgericht Wien.
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist der der Liegenschaftserwerb, die Verwertung, Vermietung und Verpachtung sowie der Handel mit Waren aller Art.

HOME ROCKET Deutschland GmbH, Seeholzenstraße 2a, 82166 Gräfelfing, HRB 225970, Amtsgericht München, www.homerocket.de.

3. Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekte insbesondere die Angabe des Realisierungsgrads der konkreten Projekte sowie abgeschlossener Verträge sowie die Angabe, ob die Nettoeinnahmen aus den Anlegergeldern hierfür allein ausreichend sind und die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts

Anlagestrategie der Emittentin ist es, die Mittel in den Geschäftsbetrieb der Emittentin aufzunehmen, um in die weitere Entwicklung und den Ausbau der Geschäftstätigkeit investieren zu können und somit eine Steigerung der Umsätze zu erzielen.
Anlagepolitik der Emittentin ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Anlagestrategie dienen. Hierfür generiert die Emittentin Erträge durch die Planung, Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten. Durch den Einzelabverkauf der Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten sollen Gewinne erzielt werden, welche die Zinsauszahlungen und Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages an die Anleger gewährleisten sollen.

Anlageobjekt: Der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 25 Wohneinheiten sowie 2 Gewerbeeinheiten
Die Emittentin errichtet ein Mehrfamilienhaus mit 25 Wohneinheiten sowie 2 Gewerbeeinheiten in der Esslinger Hauptstraße 87, 1210 Wien (Wien, Österreich) auf einem Grundstück mit einer Größe von 2.857m2 neu. Es handelt sich um ein einzelnes, zusammenhängendes Grundstück, auf welchem die Wohnimmobilie steht. Die (Gesamt-)Größe der Immobilien beträgt 1.460 m2. Die 25 Wohneinheiten sind auf 4 Geschosse verteilt und verfügen über eine Wohnfläche zwischen 40,69 m2 bis 100,74 m2. Alle Wohneinheiten haben Zugang zu einem privaten Hof und verfügen über einen Balkon, eine Loggia, eine Terrasse und/oder eine Dachterrasse. Die 2 Gewerbeeinheiten verfügen insgesamt über eine Wohnfläche von 108,15 m2. Das Verhältnis der Nutzung zwischen Einheiten zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Quadratmetern beträgt 91% zu 9%. Das Grundstück wurde von Emittentin im Juni 2022 erworben. Zusätzlich werden 17 Außenstellparkplätze, ein Abstellraum für Fahrräder und Kinderwägen mit 32 Stellplätzen sowie ein Kellerabteil von 2,5 m2 je Wohneinheit errichtet. Die Liegenschaft wurde von der Emittentin im Juni 2022 erworben, der Kaufvertrag liegt vor. Die Emittentin ist noch nicht im Grundbuch eingetragen; die Eintragung ins Grundbuch wurde bereits beantragt. Mit dem Bau wird voraussichtlich im Juli 2022 begonnen. Die Baugenehmigung für die Errichtung des Mehrfamilienhauses mit 25 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten liegt bereits vor. Verträge betreffend den Neubau mit den ausführenden Firmen wurden bereits geschlossen. Die Fertigstellung des Neubaus erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2024. Der Vertriebsstart für den Verkauf der Wohnungen zu Wohnzwecken erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2023. Verträge betreffend den Verkauf der Wohnungen zu Wohnzwecken wurden noch nicht geschlossen. Die beiden Gewerbeeinheiten wurden bereits verkauft. Durch den Verkauf der Gewerbe- und Wohnungseinheiten sollen Gewinne erzielt werden, wodurch die Zinszahlungen und die Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages gewährleistet werden soll. Von den Nettoeinnahmen werden 91% für die Wohneinheiten und 9% für die Gewerbeeinheiten verwendet.
Die Nettoeinnahmen aus den Anlegergeldern (d.h. das Emissionsvolumen gemäß Ziffer 6 abzüglich der maximalen Vertriebskosten gemäß Ziffer 9) betragen EUR 1.083.000,00 und sind zur Realisierung des Vorhabens nicht ausreichend. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen EUR 6.195.644,00. Der Restbetrag in Höhe von EUR 5.112.644,00 (d.h. die voraussichtlichen Gesamtkosten abzüglich der Nettoeinnahmen) wird über Eigenkapital in Höhe von EUR 670.906,00 und Fremdkapital in Höhe von EUR 4.441.738,00 finanziert. Im Fall der Vollplatzierung der Vermögensanlage sowie bei Einhaltung der voraussichtlichen Gesamtkosten beträgt das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital 10,8% zu 89,2%.

4. Laufzeit, Kündigungsfrist der Vermögensanlage und Konditionen der Zins- und Rückzahlung

Das Nachrangdarlehen wird auf eine Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Die Laufzeit des Nachrangdarlehensvertrages und somit der Vermögensanlage beginnt unter der Voraussetzung, dass die Realisierungsschwelle erreicht wurde, für alle Anleger gleichermaßen am ersten Tag nach Ende des öffentlichen Angebots, spätestens am 13.12.2022. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit der Vermögensanlage weder durch den Anleger noch durch die Emittentin möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon für beide Parteien unberührt. Der Nachrangdarlehensvertrag gilt nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensanlage, spätestens am 13.12.2024, automatisch als beendet.

Der Nachrangdarlehensbetrag ist für die auf der Internet-Dienstleistungsplattform abgeschlossenen Investitionsvorgänge betreffend die Crowdinvesting Kampagne „Esslinger Hauptstraße 87, 1220 Wien“ ab jenem Tag mit 7,5% (in Worten: sieben Komma fünf Prozent) p.a. (act/act: Das bedeutet, dass die Zinstage kalendergenau für jeden Monat und das jeweilige Zinsjahr bestimmt werden.) fest zu verzinsen, der dem Tag der Einzahlung des Nachrangdarlehensbetrags folgt. Für alle, die innerhalb der ersten 14 Tage des öffentlichen Angebots investieren, wird eine feste Verzinsung des Nachrangdarlehensbetrages von 8% (in Worten: acht Prozent) p.a. (act/act) gewährt. Eine Verzinsung des Nachrangdarlehensbetrages erfolgt nur bei Erreichen der Realisierungsschwelle (EUR 100.000,00).

Die Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen an den Anleger erfolgt halbjährlich binnen 15 (fünfzehn) Werktagen zum Datem des ersten Tages nach Ende des öffentlichen Angebots. Nach der Laufzeit der Vermögensanlage von 2 Jahren hat der

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Anleger Anspruch auf Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages samt den bis dahin noch nicht ausgezahlten Zinsen. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages sowie der bis dahin noch nicht ausgezahlten Zinsen an den Anleger erfolgt innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach Beendigung des Nachrangdarlehensvertrages direkt an den Anleger (endfälliges Nachrangdarlehen), vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre gemäß Punkt 5. Sollte die Realisierungsschwelle von EUR 100.000,00 nicht bis Ende des öffentlichen Angebots (spätestens 12.12.2022) erreicht werden, erfolgt binnen 15 Werktagen die Rückzahlung des nicht verzinsten Nachrangdarlehensbetrags an den Anleger.

5. Mit der Vermögensanlage verbundene Risiken

Maximalrisiko: Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes der Vermögensanlage. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.B. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung, entstehen (beispielsweise, wenn der Anleger das Kapital, das er in der Schwarmfinanzierung investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt). Das maximale Risiko des Anlegers besteht in einer Überschuldung, die bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Etwa dann, wenn im Fall von geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die durch die individuell vereinbarte Fremdfinanzierung des Anlegers entstehende Zins- und Tilgungsbelastung zu bedienen.

Geschäftliches Risiko: Der wirtschaftliche Erfolg der Investition kann nicht garantiert werden und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab (z.B. Marktentwicklung, steuerliche- und rechtliche Rahmenbedingungen, sonstige Verpflichtungen).Emittentenrisiko und Nachrangrisiko: Der Anleger tritt für den Fall der Insolvenz oder (außerinsolvenzlichen) Liquidation der Emittentin gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO mit seinem Anspruch auf Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Nachrangdarlehen im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme gegenüber anderen Rangrücktrittsgäubigern und gleichrangigen Gläubigern) im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. Ferner verpflichtet sich der Anleger, seine Ansprüche auf Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Nachrangdarlehen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Erfüllung dieser Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen zu einer Überschuldung, oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus den Nachrangdarlehen führen.

6. Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile

Das Emissionsvolumen beträgt EUR 1.200.000,00. Es handelt sich um qualifizierte Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Auf Grundlage der Mindestanlagesumme (EUR 250,00) beträgt die maximale Anzahl der auszugebenden Nachrangdarlehen sohin 4.800.

7. Verschuldungsgrad

Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zu berechnende Verschuldungsgrad der Emittentin kann nicht angegeben werden, weil noch kein Jahresabschluss erstellt wurde (Firmengründung 13.06.2022).

8. Aussichten für die vertrags-gemäße Zinszahlung und Rück-zahlung unter verschiedenen Marktbedingungen

Diese Vermögensanlage hat unternehmerischen Charakter. Die Auszahlung sämtlicher Zinsen sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehens hängt (i) vom wirtschaftlichen Erfolg der Vermögensanlage bzw. der Geschäftsentwicklung der Emittentin und der Marktentwicklung von Wohn- und Gewerbegebäude ab und erfolgt (ii) vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenlichen Durchsetzungssperre gemäß Punkt 5.

Der Markt für Wohn- und Gewerbegebäude in Wien (Wien, Österreich) hängt von einer Vielzahl verschiedener Einflussgrößen ab, u.a. von der Nachfrage des Wohnbedarfs und der fußläufigen Erreichbarkeit der Nahversorger sowie der Konsumnachfrage. Bei (iii) positiver Geschäftsentwicklung (steigende Umsätze) infolge positiver Marktbedingungen kann mit einer pünktlichen und vollständigen Zins- und Kapitalrückzahlung gerechnet werden. Bei (iv) negativer Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz) infolge negativer Marktbedingungen sowie bei neutraler Geschäftsentwicklung (gleichbleibende Umsätze) und neutralen Marktbedingungen, muss mit einem Ausbleiben der Zinszahlungen und dem Verlust des investierten Kapitals gerechnet werden. Unter genannten Bedingungen (i) bis (iii) erfolgt die Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen und die Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages wie unter Punkt 4 beschrieben.

9. Mit der Vermögensanlage ver-bundene Kosten und Provisionen

Kosten für die Emittentin: Die Internet-Dienstleistungsplattform erhält von der Emittentin in jedem Fall einmalig ein Fixum zur anteiligen Kostendeckung in Höhe von EUR 6.000,00. Für den Fall des Erreichens der Realisierungsschwelle von EUR 100.000,00 erhält die Internet-Dienstleistungsplattform von der Emittentin zusätzlich zum Fixum einmalig eine Erfolgsvergütung (Provision) in Höhe von 7,25% auf das von den Anlegern tatsächlich investierte Kapital. Wird die Realisierungsschwelle nicht erreicht, ist von der Emittentin ausschließlich das Fixum zu leisten, die Erfolgsvergütung entfällt in diesem Fall. Für Dienstleistungen während der Nachrangdarlehenslaufzeit und zur Abgeltung des administrativen Aufwands, werden der Emittentin jährlich 1% der tatsächlich zustande gekommenen Gesamthöhe der Nachrangdarlehen von der Internet-Dienstleistungsplattform in Rechnung gestellt. Dies erfolgt solange, bis keine Nachrangdarlehensverträge mehr zwischen der Emittentin und dem Anleger bestehen. Für den Fall der Vollplatzierung betragen die maximalen Kosten der Emittentin EUR 117.000,00.

Kosten für die Anleger: Außer Kosten für den Erwerb der Vermögensanlage (Erwerbspreis) treffen den Anleger keinerlei einmalige und laufende Kosten im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage.

10. Angaben nach § 2a Abs. 5 VermAnlG

Zwischen der Emittentin und dem Unternehmen, das die Internet-Dienstleistungsplattform betreibt (die HOME ROCKET Deutschland GmbH), bestehen gemäß § 2a Abs. 5 VermAnlG keine maßgeblichen Interessenverflechtungen.

11. Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt

Diese Vermögensanlage richtet sich an Privatkunden, professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien gemäß §§ 67 und 68 WpHG und eignet sich für Anleger mit einem kurzfristigen Anlagehorizont von 2 Jahren (längstens bis 13.12.2024). Der Anleger sollte fähig sein, die Verluste, die sich aus dieser Vermögensanlage ergeben können, bis hin zum vollständigen Verlust (100% Totalverlust) sowie darüber hinaus bis hin zu seiner Privatinsolvenz zu tragen. Weiters sollte der Anleger bereits Kenntnisse und/oder Erfahrungen im Bereich der Vermögensanlagen haben.

12. Angaben zur schuldrechtlichen oder

Zur Sicherstellung der Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, die aus der Inanspruchnahme der qualifizierten Nachrangdarlehen erwachsen, übernehmen die Gesellschafterin der Emittentin, EXAKT REAL Holding

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dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen

GmbH, Pichelwangergasse 16, FN 432482 d sowie der Geschäftsführer der Emittentin, Herr Ismail Bulduk, geb. 23.10.1985, die solidarische Bürgschaftshaftung gemäß § 765 BGB über das tatsächlich von den Anlegern eingesammelte Kapital. Die Bürgen verpflichten sich die Anleger zu befriedigen, wenn die Emittentin ihre Verbindlichkeiten aus den Nachrangdarlehen nicht erfüllt. Die Bürgen stehen sohin für die Rückzahlung, für Zinsen und Verzugszinsen sowie für zweckentsprechende Auslagen und Kosten ein. Es kann jedoch nicht vorhergesehen werden, ob die im Verwertungsfall (noch) vorhandenen Sicherheiten ausreichen, um die Vermögensanlage und die daraus resultierenden Zinsen vollständig zurückzuzahlen. Ein vollständiger Verlust des Anlagebetrags und der Zinszahlung der Anleger kann nicht ausgeschlossen werden.

13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen der Emittentin, sofern die Prospektausnahme des

§ 2a in Anspruch genommen wird

Der Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum der letzten zwölf Monaten angebotener, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen der Emittentin beträgt EUR 0.

14. das Nichtvorliegen von Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Abs. 1 VermAnlG.

Bei dieser Vermögensanlage liegen keine Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Abs. 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung, sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten

Für diese Vermögensanlage ist kein Mittelverwendungskontrolleur im Sinne von § 5c VermAnlG zu bestellen.

16. Nichtvorliegen eines Blindpool-Modells im Sinne von § 5b Abs. 2 VermAnlG

Bei dieser Vermögensanlage liegt kein Blindpool-Modell im Sinne von § 5b Abs. 2 VermAnlG vor.

17. Hinweis nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr.1 VermAnlG

Die inhaltliche Richtigkeit des Vermögensanlagen-Informationsblattes unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

18. Hinweis nach § 13 Abs. 5 Satz 1 VermAnlG

Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar von der Anbieterin und der Emittentin der Vermögensanlage.

19. Hinweis zum letzten offengelegten Jahresabschluss

Es wurde bislang kein Jahresabschluss offengelegt. Künftige Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2022 werden im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) offengelegt. Zudem werden die Jahresabschlüsse unter https://www.homerocket.de/esslinger-hauptstrasse-wien abrufbar sein.

20. Hinweis nach § 13 Abs. 5 Satz 2 VermAnlG

Ansprüche auf der Grundlage einer in diesem VIB enthaltenen Angabe können nur bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland erworben wird.

21. Kenntnisnahme des Warhinweises

Die Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 Satz 1 Vermögensanlagengesetzes (Seite 1) erfolgt vor Vertragsabschluss elektronisch gemäß § 15 Absatz 4 Vermögensanlagengesetz.

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Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß §§ 2a, 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

 

Stand: 04.05.2022 Anzahl der Aktualisierungen: 

1. Art und genaue Bezeichnung der Vermögensanlage

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um ein unbesichertes und unverbrieftes Nachrangdarlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt (nachfolgend „Nachrangdarlehen“), welches als Nachrangdarlehen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG einzuordnen ist. Die genaue Bezeichnung der Vermögensanlage lautet Nachrangdarlehen P337 | Exakt Real: Lichtenwörth bei Wiener Neustadt.

2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage einschließlich seiner Geschäftstätigkeit und Internet-Dienstleistungsplattform

Anbieter und Emittent des Nachrangdarlehens ist die Exakt Real Projekt Lichtenwörth GmbH, Pichelwangergasse 16, 1210 Wien (Österreich), FN 538056i, Handelsgericht Wien (nachfolgend „Emittent“). Der Emittent ist eine Projektentwicklungsgesellschaft und seine Geschäftstätigkeit umfasst An- und Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Verpachtung, Verwertung und Entwicklung von Immobilien, insbesondere des Projektes „Lichtenwörth“, Beteiligung an gleicharti- gen Unternehmen, wobei sich die Geschäftstätigkeit aktuell schwerpunktmäßig auf Entwicklung und Verkauf von Wohnimmobilien im Großraum Wien (Ös- terreich) erstreckt. Der Abschluss des Nachrangdarlehens wird durch die dagobertinvest gmbh, Wohllebengasse 12-14 TOP 6.01, 1040 Wien, Österreich, eingetragen in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Registernummer FN 444877g, (nachfolgend „dagobertinvest“) über die Website www.dag- obertinvest.de (nachfolgend „dagobertinvest-Plattform“) vermittelt.

3. Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt

Die Anlagestrategie des Emittenten ist es, mit dem Emissionserlös aus der Schwarmfinanzierung die unter Ziffer 2 genannte Geschäftstätigkeit auszuweiten, indem mit den Einnahmen aus der Vermögensanlage das nachfolgend beschriebene Immobilienprojekt realisiert werden soll. Anlagepolitik ist es, Anlegern die Gelegenheit zu geben, durch die Investition die in Ziffer 2 genannte Geschäftstätigkeit des Emittenten zu fördern und damit sämtliche Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen, das heißt die Realisierung des nachfolgend beschriebenen Immobilienprojekts zu ermöglichen. Anla- geobjekt ist das Immobilienprojekt „P337 | Exakt Real: Lichtenwörth bei Wiener Neustadt“, bei dem es sich um ein Bauvorhaben handelt, in dessen Rahmen auf dem 1.144 m2 großen Grundstück Adlertorgasse 8, Grundstücksnummer 308, 2493 Lichtenwörth (Österreich), eine Wohnimmobilie mit 604 m2 Gesamt- fläche errichtet wird und anschließend verkauft werden soll (nachfolgend „Immobilienprojekt“) sowie sämtliche Maßnahmen, die der Realisierung des Immo- bilienprojektes dienlich sind. Der Emittent ist bereits Eigentümer des vorgenannten Grundstücks, Grundbucheintragung liegt vor. Im Zusammenhang mit der Realisierung des Immobilienprojektes wurde durch den Emittenten bereits die Baubewilligung erlangt. Der Baustart erfolgte im Dezember 2021; Verträge hierzu wurden bereits abgeschlossen. Vorverträge bezüglich des Verkaufs der Immobilie, welche Teil des Immobilienprojektes ist, wurden noch keine abge- schlossen. Weiters wurde bereits eine Bankfinanzierung über EUR 847.000 für den Bau der Immobilie aufgenommen. Die Nettoeinnahmen aus den Anleger- geldern allein sind für die Realisierung des Immobilienprojektes nicht ausreichend. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Immobilienprojekts belaufen sich auf EUR 1.247.000. Der Emissionserlös aus der Schwarmfinanzierung ist zweckgebunden. Der Emittent wird die Nettoeinnahmen des vom Anleger ausge- reichten Nachrangdarlehens zur Realisierung des beschriebenen Immobilienprojekts verwenden. Die übrigen benötigten Mittel werden durch die vorge- nannte Bankfinanzierung über EUR 847.000 sowie vom Emittenten durch Eigenmittel bereitgestellt. Eine anderweitige Verwendung des durch die Schwarm- finanzierung eingeworbenen Nachrangdarlehenskapitals ist dem Emittenten nicht gestattet. Der Emittent wird die zur Leistung von Zins- und Rückzahlungen auf die Nachrangdarlehen erforderlichen Mittel vollständig oder teilweise aus dem Erlös der Veräußerung des Immobilienprojekts aufbringen. Sollte die Höhe des hierbei erzielten Erlöses den Betrag der auf die Nachrangdarlehen zu leistenden Zins- und Rückzahlungen nicht übersteigen, wird der vollständige Erlös für die Leistung der Zins- und Rückzahlungen genutzt und ein etwaiger Restbetrag aus sonstigen Eigenmitteln des Emittenten geleistet; sofern der erzielte Erlös den Betrag der auf die Nachrangdarlehen zu leistenden Zins- und Rückzahlungen übersteigt, wird er in anteiliger Höhe zur vollständigen Leistung von Zins- und Rückzahlungen genutzt.

4. Laufzeit, Kündigungsfrist der Vermögensanlage und Konditionen der Zins- und Rückzahlung

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 20 Monate, beginnend mit dem Auszahlungsstichtag. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängert sich auto- matisch einmalig um bis zu 6 Monate, sofern der Emittent dies beschließt und der beschlossene Zeitraum der Verlängerung auf der dagobertinvest-Plattform spätestens einen Monat vor Ablauf des in Satz 1 dieser Ziffer 4 angegebenen Zeitraumes bekannt gegeben wird. Auszahlungsstichtag ist der Tag, an dem der Emittent den Eintritt der nachfolgend beschriebenen Auszahlungsbedingungen über die dagobertinvest-Plattform bekannt gibt.

Die Auszahlungsbedingungen sind (1) der Eintritt des Funding-Endes, (2) der Ablauf eines Zeitraums von 15 Tagen ab Funding-Ende, ohne dass durch Ausübung etwaiger Rücktritts- und Widerrufsrechte oder sonstiger Vertragsauflösungen der Funding-Mindestbetrag, der EUR 200.000 beträgt (nachfolgend „Funding- Mindestbetrag“) unterschritten wurde. Das „Funding-Ende“ tritt ein bei Eintritt eines oder mehrerer der folgenden Ereignisse: (1) bei Erreichen des Funding- Höchstbetrags, d.h. des Betrages, den der Emittent maximal im Rahmen der Schwarmfinanzierung einwerben möchte (nachfolgend „Funding-Höchstbetrag“), (2) bei vorzeitiger Beendigung der Zeichnungsfrist durch den Emittenten nach Erreichen des Funding-Mindestbetrags, (3) bei Ablauf der Zeichnungsfrist (ein- schließlich einer etwaigen Verlängerung der Zeichnungsfrist), d.h. der Frist, in welcher der Anleger auf der dagobertinvest-Plattform ein Nachrangdarlehens- angebot für das Immobilienprojekt abgeben kann, sofern in diesem Fall auch der Funding-Mindestbetrag erreicht ist. Die Zeichnungsfrist endet planmäßig am 04.07.2022. Sie kann um bis zu 60 Tage verlängert werden.

Eine ordentliche Kündigung des Anlegers oder des Emittenten während der Laufzeit des Nachrangdarlehens ist nicht zulässig. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehens aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Emittent ist jederzeit berechtigt, das Nachrangdarlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Der Emittent ist darüber hinaus zum Rücktritt vom Nachrangdarlehensvertrag berechtigt, wenn (1) eine oder mehrere der Auszah- lungsbedingungen gemäß dieser Ziffer 4 nicht erfüllt wird, (2) der Anleger seinen Identifizierungspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terroris- musfinanzierung nicht fristgerecht nachkommt, oder (3) der Nachrangdarlehensbetrag nicht fristgerecht nach Fälligkeit auf dem Funding-Konto eingeht oder aufgrund Rücklastschrift zurückübertragen wird. Das Funding-Konto ist das Konto des Emittenten, auf dem die Nachrangdarlehensbeträge der Anleger einge- hen (nachfolgend „Funding-Konto“). Im Falle eines Rücktritts wird der Emittent den Nachrangdarlehensbetrag unverzüglich in voller Höhe an den Anleger zurückzahlen, soweit er bereits dem Funding-Konto gutgeschrieben wurde.

Das Nachrangdarlehen wird spätestens nach Ablauf von drei Bankarbeitstagen ab Zahlungseingang des Nachrangdarlehensbetrages auf dem Funding-Konto bis zur Rückzahlung mit einem Festzins von 7,85% p.a. verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der Berechnungsmethode act/365. Die Verzinsung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Auszahlungsbedingungen des Nachrangdarlehens eintreten, der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Funding- Konto eingegangen und der Vertrag nicht durch Rücktritt oder Widerruf oder eine sonstige Vertragsauflösung durch eine der Vertragsparteien beendet wird. Verlängert sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens automatisch einmalig um bis zu 6 Monate, so erhöht sich der Zinssatz ab Eintritt der Verlängerung mit Wirkung für den Zeitraum der Laufzeitverlängerung um 1,25% p.a.

Zinsen werden am Tag des Ablaufes der Nachrangdarlehenslaufzeit bezahlt. Im Falle einer Verlängerung werden Zinsen am Tag des ursprünglichen Ablaufes der Nachrangdarlehenslaufzeit und zusätzlich am Tag des Ablaufes der verlängerten Nachrangdarlehenslaufzeit bezahlt. Wird der Nachrangdarlehensrück- zahlungsanspruch des Anlegers bei Fälligkeit nicht beglichen, erhöht sich der Zinssatz ab Fälligkeit für den Zeitraum bis zur Rückzahlung um 4,00% p.a. Für den Fall, dass der Emittent von seinem jederzeitigen Recht zur vorzeitigen Rückzahlung Gebrauch macht, ist der gesamte Nachrangdarlehensbetrag samt aller bis zum Tag der Rückzahlung anfallenden Zinsen an den Anleger zu zahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen. Der Nachrangdarlehensrück- zahlungsanspruch des Anlegers ist endfällig. Der Emittent leistet daher während der Laufzeit des Nachrangdarlehens keine Tilgungszahlungen, sondern der Nachrangdarlehensbetrag wird erst am Tag des Ablaufes der ggf. gemäß dieser Ziffer 4 verlängerten Nachrangdarlehenslaufzeit zurückgezahlt. Bei Nichter- reichen des Funding-Mindestbetrags nach Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Zeichnungsfrist wird der Emittent den Nachrangdarlehensbetrag spätes- tens 3 Tage nach Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Zeichnungsfrist in voller Höhe unverzinst an die Anleger zurückzahlen, soweit er bereits dem Funding-Konto gutgeschrieben wurde.

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5. Risiken der Vermögensanlage
5.1 Risiko auftretender Zahlungsstörungen

Investitionen in Unternehmen sind mit Risiken verbunden. Grundsätzlich gilt: Je höher die potenzielle Rendite, desto höher das Risiko des Verlusts. Das Nach- rangdarlehen ist eine Investition, deren Rendite von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die im Einzelnen nicht sicher vorhergesehen werden können. Diese Faktoren können sich teilweise unabhängig von unternehmerischen Entscheidungen des Emittenten entwickeln, wie z.B. durch eine veränderte Markt- lage oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Es bestehen daher Risiken hinsichtlich der vertragsgerechten Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Emittenten, d.h. in Bezug auf die Rückzahlung des Nachrangdarlehenskapitals und/oder die Zahlung von Zinsen. Dies kann zu verspäteten Zahlun- gen, Zinsausfällen oder im Falle einer Insolvenz des Emittenten zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Nachrangdarlehenskapitals führen. Im Fall einer Fremdfinanzierung des Nachrangdarlehenskapitals durch den Anleger (z.B. durch Aufnahme eines Kredites bei einer Bank) erhöht sich das Risiko für den Anleger aufgrund der hierdurch zusätzlich anfallenden Kosten und der ggf. bestehenden Verpflichtung, die Zins- und Tilgungslast der Fremdfinanzie- rung unabhängig von der Rückzahlung des Nachrangdarlehenskapitals und/oder der Zahlung von Zinsen auf das Nachrangdarlehen tragen zu müssen. Dies kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen.

5.2 Risiko durch den qualifizierten Nachrang des Darlehens / Totalausfallrisiko

Der qualifizierte Nachrang des Nachrangdarlehens bewirkt, dass die Geltendmachung sämtlicher Forderungen des Anlegers aus dem Nachrangdarlehen gegen den Emittenten, einschließlich der Forderungen auf Rückzahlung des Nachrangdarlehenskapitals und auf Leistung des vertraglich vereinbarten Zinses, soweit und solange ausgeschlossen sind wie die Geltendmachung der Ansprüche einen Insolvenzgrund beim Emittenten herbeiführen würde. Zudem ordnet der qualifizierte Nachrang für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten oder der Liquidation des Emittenten außerhalb eines Insolvenzverfahrens an, dass sämtliche Forderungen des Anlegers aus dem Nachrangdarlehen im Rang hinter die sonstigen Verbindlichkeiten des Emit- tenten zurücktreten, für die kein entsprechender Rangrücktritt gilt. Damit dürfen die Forderungen des Anlegers erst nach Beseitigung des Insolvenzgrundes oder – im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten – erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger des Emittenten erfüllt werden, deren Forde- rungen nicht als entsprechend nachrangig zu qualifizieren sind.

Der Anleger trägt das Ausfallrisiko des Emittenten (sog. Totalausfallrisiko). Der Anleger kann mit seinen Ansprüchen gegen den Emittenten je nach den wirt- schaftlichen Verhältnissen des Emittenten bis hin zu einem Totalausfall ganz oder teilweise ausfallen. Das Nachrangdarlehen ist nicht Gegenstand einer Ein- lagensicherung. Anleger unterliegen insbesondere dem Risiko, dass die Insolvenz- oder Liquidationsmasse des Emittenten nach Befriedigung aller nicht ent- sprechend nachrangigen Verbindlichkeiten insgesamt oder teilweise aufgezehrt ist und dadurch Forderungen des Anlegers aus dem Nachrangdarlehen nicht oder nur teilweise beglichen werden können. Zinsleistungen und die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgen nur unter vorgenannten Voraussetzungen. An einem etwaigen Liquidationserlös des Emittenten ist der Anleger nicht beteiligt. Der Anleger erhält auch im Übrigen keine gesellschaftsrechtliche Beteili- gung oder gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf den Emittenten.

5.3 Immobilienspezifische Risiken

Der Gewinn des Emittenten erfolgt aus den Verkaufserlösen abzüglich der Kosten des Immobilienprojekts. Im Immobilienbereich können deshalb u.a. folgende branchenspezifische Risiken entstehen: Eine marktweite Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken kann zu Absatzschwierig- keiten und/oder eine verringerte Kaufpreiszahlung an den Emittenten führen. Fehleinschätzungen bei der Auswahl geeigneter Immobilien können den Ver- kauf der Objekte zu den geplanten Preisen erschweren. Eine Verschlechterung der Standortbedingungen, hinsichtlich z.B. der Verkehrsanbindung, Sozial- strukturen, Immissionen, kann sich nachteilig auf den Ertrag der Immobilie oder einen etwaigen Verkaufserlös auswirken. Negative wirtschaftliche Auswir- kungen können sich auch daraus ergeben, dass kalkulierte zukünftige Mieterträge bzw. Verkaufserlöse nicht in geplanter Höhe entstehen. Diese Risiken erhöhen das Ausfallrisiko des Emittenten, welches der Anleger trägt.

5.4 Eingeschränkte Übertragbarkeit

Die Nachrangdarlehen sind nicht verbrieft und können nur mit Zustimmung des Emittenten im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten übertragen werden. Ein geregelter Zweitmarkt existiert nicht. Die Vermögensanlage ist damit nur eingeschränkt handelbar.

6. Emissionsvolumen sowie Art und Anzahl der Anteile

Der Funding-Höchstbetrag, den der Emittent maximal im Rahmen dieser Schwarmfinanzierung in Deutschland einwerben möchte, beträgt EUR 275.000. Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unverbriefte Nachrangdarlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt, die die Anleger über die dagobertinvest- Plattform mit Nachrangdarlehensbeträgen von mindestens EUR 100 bis zu maximal EUR 25.000 mit dem Emittenten abschließen können. Das tatsächliche Emissionsvolumen am Ende des Kampagnenzeitraums sowie die Anzahl der tatsächlich begebenen Nachrangdarlehen hängen neben dem Funding-Höchst- betrag insbesondere von Anzahl und Höhe der durch die Anleger abgegebenen Nachrangdarlehensgebote ab. Die maximale Anzahl der von Anlegern in Deutschland begebenen Nachrangdarlehen beträgt dabei 2.750.

Die in Deutschland angebotene Vermögensanlage ist Teil einer Emission, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz stattfindet. Das maximale Emissi- onsvolumen, das der Emittent von Anlegern mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz insgesamt einwerben möchte, beträgt zusammen EUR 275.000. Das für Anleger aus Deutschland zur Verfügung stehende Emissionsvolumen verringert sich proportional, wenn in Österreich oder der Schweiz entsprechende Beträge eingeworben werden. Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Österreich und der Schweiz soll am 09.05.2022 beginnen.

7. Verschuldungsgrad auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses

Der auf Grundlage des letzten, für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten beträgt 9.110,96%.

8. Aussichten für die vertragsgemäße Zins- und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen

Zins- und Rückzahlungsansprüche des Anlegers stehen jederzeit unter dem Vorbehalt ausreichender Liquidität des Emittenten und unterliegen einem quali- fizierten Rangrücktritt. Damit sind die Aussichten für die vertragsgemäße Zins- und Rückzahlung in besonderem Maße von dem wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten mit seiner unter Ziffer 2 beschriebenen Geschäftstätigkeit abhängig. Maßgebliche Faktoren für die Aussichten auf Zins- und Rückzahlung sind die positive oder negative Entwicklung des Wohnimmobilienmarktes im Großraum Wien (Österreich) und wie sich der Emittent auf diesem Markt behauptet. Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei insbesondere die Entwicklung der Nachfrage nach entsprechenden Immobilien, der Baurohstoffpreise, der Finanzie- rungs- sowie der Vertriebskosten.

Eine positive oder neutrale Entwicklung des genannten Immobilienmarktes sowie eine wettbewerbsfähige Positionierung des Emittenten auf diesem Markt verbessern die Erfolgsaussichten für das Immobilienprojekt und erhöhen damit die Aussichten auf eine vertragsgemäße Zins- und Rückzahlung zugunsten des Anlegers. Zu einer positiven Entwicklung des genannten Immobilienmarktes tragen beispielsweise eine anhaltend hohe oder steigende Nachfrage nach Wohn- raum im Umfeld des Immobilienprojekts, sinkende Baurohstoffpreise, sinkende Vertriebskosten beim Verkauf des Immobilienprojekts sowie sinkende Finan- zierungskosten einer etwaigen für das Immobilienprojekt aufgenommenen Fremdkapital-Finanzierung bei. Im Szenario einer neutralen oder positiven Ge- schäftsentwicklung gestützt durch eine neutrale oder positive Marktentwicklung bestehen gute Voraussetzungen dafür, dass der Emittent die Zinszahlung sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages vertragsgemäß leistet.

Eine negative Marktentwicklung sowie eine weniger wettbewerbsfähige Positionierung des Emittenten auf diesem Markt verschlechtern die Erfolgsaussichten für das Immobilienprojekt und senken damit die Aussichten auf eine vertragsgemäße Zins- und Rückzahlung an den Anleger. Anzeichen für eine negative Marktentwicklung sind beispielsweise negative makroökonomische Veränderungen, insbesondere Inflation, steigende Baurohstoffpreise, eine negative Ent- wicklung der Nachfrage nach Wohnraum und politische sowie regulatorische Anpassungen, die sich negativ auf das Marktumfeld auswirken und damit den Erfolg des Immobilienprojekts gefährden. Im Szenario einer unerwartet negativen Geschäftsentwicklung, ausgelöst oder verstärkt durch eine negative Mark- tentwicklung, besteht die Gefahr, dass der Emittent nicht zur vertragsgemäßen Zinszahlung und Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages in der Lage ist.

Dies kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Nachrangdarlehenskapitals führen. Bezüglich der mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken wird auf Ziffer 5 dieses Vermögensanlagen-Informationsblatts verwiesen.

9. Kosten und Provisionen, einschließlich sämtlicher Entgelte und sonstiger Leistungen
9.1 Vom Anleger zu tragende Kosten/Provisionen/sonstige Entgelte und Leistungen

Der Anleger trägt bzw. erbringt keine Kosten/Provisionen/sonstigen Entgelte und Leistungen (mit Ausnahme des investierten Nachrangdarlehenskapitals selbst) in Verbindung mit der Vermögensanlage. Etwaige Kosten/Provisionen/sonstigen Entgelte und Leistungen, die dem Anleger gegenüber Dritten (z.B. Banken oder anderen Finanzinstituten im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung des Nachrangdarlehenskapitals und/oder gegenüber der Finanzver- waltung) entstehen, sind dem Emittenten nicht bekannt und sind ggf. durch den Anleger in eigener Verantwortung zu ermitteln und zu tragen.

9.2 Entgelt für die Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeit von dagobertinvest

Dagobertinvest erhält vom Emittenten ein Entgelt in Höhe von (1) EUR 6.187,50 einmalig als Beratungshonorar für die Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Informationen, (2) 5,00% einmalig vom eingeworbenen Nachrangdarlehenskapital im Falle einer erfolgreichen Finanzierung als Vermittlungs- honorar und (3) 1,00% jährlich vom eingeworbenen Nachrangdarlehenskapital ab Auszahlung des Kapitals bis zur Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Emittenten für laufende Administration, (1) und (3) jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Entgelte werden aus dem Nachrangdarlehenskapital finanziert.

10. Nichtvorliegen von maßgeblichen Interessensverflechtungen zwischen dem Emittenten und dem Betreiber der Internet-Dienstleistungsplattform

Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen zwischen dem Emittenten und dagobertinvest, der Betreiberin der dagobertinvest-Plattform. Ins- besondere sind weder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands des Emittenten oder deren Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung auch Mitglied der Geschäftsführung von dagobertinvest noch ist der Emittent mit dagobertinvest gemäß § 15 Aktiengesetz unternehmerisch verbunden.

11. Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt

Die Vermögensanlage richtet sich an Privatkunden gemäß § 67 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung verfolgen. Eine Zeichnung durch professionelle Kunden und/oder geeignete Gegenparteien gemäß § 67 WpHG ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anleger muss einen kurzfristigen Anlagehorizont haben, da die Vermögensanlage 20 Monate (bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption durch den Emittenten maximal 26 Monate) gehalten werden muss. Aufgrund der mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken handelt es sich um eine Vermögens- anlage für Anleger mit Grundkenntnissen und / oder Erfahrungen mit Vermögensanlagen. Der Anleger muss fähig sein, die Verluste, die sich aus der Vermö- gensanlage ergeben können, bis hin zu 100% des Gesamtbetrages des eingesetzten Kapitals (Totalverlust), ggf. zuzüglich einer durch eine etwaige Fremdfi- nanzierung des Anlagekapitals entstehenden Zins- und Tilgungslast, zu tragen. Andernfalls können entsprechende Verluste und Belastungen zur Privatinsol- venz des Anlegers führen.

12. Schuldrechtliche oder dingliche Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen

Es besteht keine schuldrechtliche oder dingliche Besicherung der Rückzahlungsansprüche der veräußerten Vermögensanlage.

13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von 12 Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen des Emittenten

Der Emittent hat zum Stand der Aufstellung dieses Vermögensanlagen-Informationsblatts (Seite 1) in den vergangenen 12 Monaten in Deutschland keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.

14. Nichtvorliegen von Nachschusspflichten

Die Vermögensanlage sieht keine Nachschusspflicht im Sinne des § 5b Abs. 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zum Mittelverwendungskontrolleur

Ein Mittelverwendungskontrolleur nach § 5c VermAnlG wurde bei der vorliegenden Vermögensanlage nicht bestellt.

16. Nichtvorliegen eines Blindpool-Modells

Bei der Vermögensanlage liegt kein Blindpool-Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG vor.

17. Gesetzliche Hinweise:
17.1 Keine inhaltliche Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)

Die inhaltliche Richtigkeit dieses Vermögensanlagen-Informationsblatts unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

17.2 Keine Hinterlegung eines Verkaufsprospekts bei der BaFin

Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar von dem Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage.

17.3 Letzter offengelegter Jahresabschluss des Emittenten

Es wurde noch kein Jahresabschluss des Emittenten im Bundesanzeiger offengelegt. Der letzte offengelegte Jahresabschluss des Emittenten zum 31.12.2021 ist im österreichischen Firmenbuch veröffentlicht und kann bei vom österreichischen Bundesministerium für Justiz beauftragten Verrechnungsstellen online abgerufen werden. Ein Verzeichnis dieser Verrechnungsstellen kann auf www.justiz.gv.at eingesehen werden. Zukünftige Jahresabschlüsse des Emittenten werden im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt und können unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden.

17.4 Ansprüche auf der Grundlage einer Angabe in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt

Ansprüche auf der Grundlage einer in diesem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irre- führend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.

18. Sonstige Hinweise

Nutzer der dagobertinvest-Plattform haben die Möglichkeit als Tippgeber durch Bekanntmachung gegenüber dagobertinvest neue Kunden zu werben. Für aufgrund der Bekanntmachung bis einschließlich 31.01.2020 erfolgreich als Anleger gewonnene Interessenten erhält der Tippgeber eine Provisionszahlung in Höhe von 1% des jeweils geworbenen und investierten Nachrangdarlehensbetrages von dagobertinvest. Für aufgrund der Bekanntmachung nach dem 31.01.2020 erfolgreich als Anleger gewonnene Interessenten erhält der Tippgeber einmalig EUR 75 bei der ersten Investition des neugeworbenen Anlegers und der neugeworbene Anleger erhält eine einmalige Zahlung in Höhe von 1% seines Erstinvestments von dagobertinvest.

19. Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises vor Vertragsschluss

Die Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises vor Vertragsschluss nach § 13 Absatz 4 Satz 1 VermAnlG erfolgt gemäß § 15 Absatz 4 VermAnlG in einer der Unterschriftleistung gleichwertigen Art und Weise.